Schulpolitische Grundsätze:

1. Landesschülervertretung

In der Landesschülervertretung - Landesvereinigung der bayerischen Bezirksschülersprecher e.V. (LSV) sind die Bezirksschülersprecher der acht bayerischen Schulaufsichtsbezirke der Gymnasien vereinigt. Aus diesem Grund vertritt sie mit vollem Recht die schulischen und schulpolitischen Interessen der Schülerinnen und Schüler aller bayerischen Gymnasien. Denn die 16 bayerischen Bezirksschülersprecher/innen werden indirekt von den Schülern gewählt: Alle Schüler wählen Klassensprecher, diese die Schülersprecher, die wiederum Bezirksschülersprecher.

Die LSV ist somit die einzige landesweite Schülervertretung in Bayern, deren Legitimation außer Zweifel steht.

Die LSV ist ein freier Interessenverband. Sie steht weder in Abhängigkeit eines anderen Verbandes oder einer politischen Gruppierung, noch unterliegt sie der Kontrolle durch das Kultusministerium. Die Arbeit der LSV ist somit überparteilich und unabhängig [Satzung der LSV].

Die LSV will die Mitsprache der Schülerinnen und Schüler bei der schulischen Erziehung verwirklichen. Dies geschieht vor allem durch Aktivitäten in drei Bereichen: Die LSV unterstützt erstens die Arbeit der gewählten Schülervertreter/innen und aller Schüler, die Schule mitgestalten wollen. Zweitens unterhält sie Kontakte zu den im schulpolitischen Bereich tätigen Institutionen und Organisationen und vertritt die Interessen der bayerischen Gymnasiast/innen. Sie führt drittens Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung durch [Satzung der LSV, §2].

Wichtigster Bestandteil der Arbeit der LSV sind ihre Mitgliederversammlungen. Denn sie bieten die Möglichkeit, Ideen- und Erfahrungsaustausch einerseits und die Suche nach Wegen der landesweiten Interessenvertretung andererseits zu verknüpfen. Die Bezirksschülersprecher/innen treffen sich hier regelmäßig, fassen die notwendigen Entschlüsse und bereiten sich auf wichtige Themen und Termine vor.

Unser Ziel ist es, möglichst viele Schülerinnen und Schüler an den Entscheidungen zu beteiligen. Deshalb fließen nicht nur die Ergebnisse von Bezirksaussprachetagungen der Schülersprecher oder Seminarwochenenden für Schüler direkt in die Beratungen mit ein, sondern die Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich, so dass alle Schüler teilnehmen können. Auch versuchen wir, innerhalb des jeweiligen Schuljahres Mitgliederversammlungen in den verschiedenen bayerischen Regionen durchzuführen.

Die LSV versucht außerdem, durch Informationsmaterial an alle Schülerinnen und Schüler heranzutreten und sie über Existenz und Arbeit des Vereins zu informieren. Hier sind allerdings finanziell enge Grenzen gesteckt.

Die LSV hat zum Ziel, dass Bayerns Gymnasiasten in der schulpolitischen Vertretung mit einer gemeinsamen Stimme reden. Besonders vor den offiziellen Gremien, z.B. der Landesarbeitsgemeinschaft SMV (vgl. Schulordnung für die Gymnasien - GSO - § 108), ist dies notwendig, um Schülerinteressen wirksam vertreten zu können.

Da die Mitgliedschaft in der LSV freiwillig ist und ihre Beschlüsse für den einzelnen Bezirksschülersprecher nicht verpflichtend sind, verlangt die Zielsetzung der LSV von allen Bezirksschülersprecher/innen Loyalität gegenüber der beschlossenen Mehrheitsmeinung. Gleichzeitig bedeutet die Freiwilligkeit auch, dass sich die Mehrheit mit den Ansichten der Minderheit ernsthaft befassen und zu sinnvollen Kompromissen bereit sein muss. Nur ein solches, demokratisches Vorgehen ermöglicht eine konstruktive Arbeit. Aus diesem Gedanken heraus wurde entschieden, dass es das Amt eines "Landesschülersprechers" nicht gibt. Kein Bezirksschülersprecher kann und darf ohne die Zustimmung der übrigen Mitglieder für die LSV sprechen.

Gleichzeitig gibt kein LSV- Mitglied als solches Stellungnahmen zur außerschulischen Politik ab, da dies nicht mehr dem Aufgabenbereich einer Schülervertretung entspricht.

Eine Landesschülervertretung ist in Bayern bisher in der Schulordnung nicht vorgesehen. Es ist in unseren Augen notwendig, dass das Kultusministerium die LSV als offiziellen Mandatsträger der Interessen der bayerischen Schülerinnen und Schüler in der GSO festschreibt. Wäre die LSV in der GSO verankert, würde sie natürlich auch von der bayerischen Landesregierung in finanzieller Hinsicht unterstützt werden.

Die Eigenständigkeit fordert andererseits einen hohen Grad an Engagement, sowie teilweise Selbstfinanzierung von den Mitgliedern, da Seminare und Tagungen auf privater Basis organisiert und durchgeführt werden müssen.

Um diese unabhängige und freiwillige Arbeitsweise der Mitglieder zu gewährleisten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die LSV muss weiterhin ein Gremium aller Bezirksschülersprecher/innen und Stellvertreter/innen bleiben;
  • Sie darf nicht der Beaufsichtigung durch Personen unterliegen, die beruflich schulpolitische Interessen der Staatsregierung oder anderer Beteiligten vertreten.
  • Sie muss finanziell so ausgestattet werden, dass monatliche Mitgliederversammlungen an Wochenenden möglich sind. Darüberhinaus müssen die Finanzen ermöglichen, die erforderliche Informations- und Verwaltungsarbeit durchzuführen.
  • Die Treffen im Staatsministerium und im Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung müssen in der bisherigen Art erhalten bleiben.
  • Die LSV muss das alleinige Vorschlagsrecht für die Sprecher der von ihr vertretenen Schularten im Landesschulbeirat haben.
  • Es muss eine Verwaltungskraft für die Organisation und Durchführung der Mitgliederversammlungen freigestellt werden.

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wäre die Einrichtung einer offiziellen LSV ein Vorteil für die Schülervertretung in Bayern.