8. Schülermitverantwortung
8.1. Schülervertretung
Die wichtigste Aufgabe der Schülermitverantwortung (SMV) ist zweifelsohne die Schülervertretung innerhalb der einzelnen Schulen. Die Arbeitsbedingungen und Rechte der Schülervertreter/innen zu verbessern ist deshalb eines der vorrangigen Ziele der LSV.
Eine Erziehung im Geiste der Demokratie erfordert dabei nicht nur, im Unterricht von demokratischer Ordnung zu erzählen, sondern, Schülervertretungen endlich echte Mitwirkungsrechte zu gewähren und die Praxis zu beenden, dass Schülervertretung von denen beaufsichtigt wird, gegenüber denen Schülerinteressen vertreten werden müssen. In der Vertretungsarbeit führt dies, genauso wie bei der Schülerzeitung, in der Praxis dazu, dass Schulleiter und Lehrer immer wieder ohne Rücksicht auf geltendes Recht unbequeme Meinungen zu unterdrücken suchen. Es ist Zeit, dass endlich ein weniger bevormundendes und mehr partnerschaftliches Verhältnis in der Schule geschaffen wird. Schüler müssen erfahren können, dass sie als vollwertige Gesprächspartner akzeptiert werden.
Das Schulforum, das bisher nur beratende Funktion hat, muss in eine Entscheidungsebene umgewandelt werden. Die Schulordnung muss dabei festlegen, welche der Themenbereiche, die Schüler, Eltern und Lehrer gleichermaßen betreffen, in seine Zuständigkeit fallen. Die Drittelparität von Lehrer- , Eltern- u. Schülervertretern muss gewahrt bleiben.
Für alle Schülervertreter/innen ist die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch über die Schule hinaus von großem Wert. Eine Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, in den Schulaufsichtsbezirken und im Land ist unerlässlich. Diese Zusammenarbeit muss von den Schulen und Schulbehörden gefördert werden.
Durch ihre Wahl sind die Bezirksschülersprecher berechtigt, die schulpolitischen Interessen der Schülerinnen und Schüler der Gymnasien bezirks- und landesweit zu vertreten. Dieses Selbstverständnis, das das Kultusministerium bisher nicht uneingeschränkt anerkennt, wird von der überwältigenden Mehrheit der Schülervertreter/innen mitgetragen. So sprachen sich 1989 89% der Schülersprecher der bayerischen Gymnasien für ein solches schulpolitisches Mandat der BSSP aus.
Das Berufungsverfahren für die Vertreter der Gymnasiast/innen im Landesschulbeirat (LSB) muss so gestaltet werden, dass nur die Bezirksschülersprecher/innen vorschlagsberechtigt sind. Die Gymnasialvertreter im LSB sollen darüberhinaus zu den Sitzungen der Landesarbeitsgemeinschaft SMV im Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung eingeladen werden.
8.2. Aktivitäten der SMV
Mit vielfältigen Arbeits- und Neigungsgruppen tragen Schüler/innen dazu bei, dass sich der Schulalltag nicht im Unterricht erschöpft, sondern für jede/n weitere Anreize für Engagement und Kreativität bietet. Tutoren kümmern sich um die Neulinge, die in die fünfte Klasse des Gymnasiums übertreten. Laufende Kurse, z.B. Foto, Musik oder Sport, SMV- Tage mit einem breitgefächerten Angebot an workshops, Schulfeste und die Schülerzeitung sind Beispiele für die umfangreiche Tätigkeit von SMVen. Ihr Einfluss auf das Schulleben ist wichtig und unverzichtbar.
Schülerinnen und Schüler, die solche Aufgaben in der Schülermitverantwortung wahrnehmen und sich mit vielfältigem Engagement für die Gemeinschaft einbringen, benötigen die Unterstützung aller Beteiligten. Keinesfalls darf ihnen der Eindruck vermittelt werden, dass ein solcher Einsatz nicht anerkannt wird oder in erster Linie Nachteile bringt.
Eine besondere Bedeutung im Rahmen der SMV hat die Schülerzeitung, denn sie regt zu kritischer Äußerung der eigenen Meinung an und schult im Verständnis der Arbeitsweise der Medien. Eine Überarbeitung durch den Direktor (Zensur) widerspricht hier dem Grundgedanken eines "Schülersprachrohrs". Freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit müssen auch im Schulleben gewährleistet sein, die Schule darf kein Raum sein, der außerhalb des Grundgesetzes steht. Wie die Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, sind Schüler durchaus in der Lage, die damit verbundene Verantwortung zu tragen.

