Demokratieoffensive 2001

Schon mal drüber nachgedacht,
was zu ändern?

In diesem Papier sind die wichtigsten Forderungen für eine "demokratischere Schule" vereint. Sie sollen verdeutlichen, dass "Lernen von Demokratie" gleichwertig mit andern Bildungsinhalten, ja vielleicht sogar wichtiger ist, und das dieses Thema in der Diskussion um die innere Schulentwicklung nie fehlen darf!

Demokratie in der Schule?

Schule lebt von Partizipation und Gestaltung durch ihre Schüler; unsere Gesellschaft lebt von der Gestaltung durch ihre Mitglieder.

Doch obwohl die Schule eigentlich Lehr- und Lernstätte von demokratischen Handeln und Denken sein sollte, fehlen oft ganz elementare Rechte, die Schülern ermöglichen, sich in den Prozess "Lernen" auch selbst mit einzuschalten; vielleicht aus falscher Angst vor den Auswirkungen, vielleicht aus dem Irrlauben heraus, dass Freiräume in der Schule nichts zu suchen haben oder einfach, weil sich noch niemand darüber ernsthaft Gedanken machen wollte.

Weder im theoretischen Sozialkundeunterricht, noch im Auswendiglernen von Geschichtszahlen kann vermittelt werden, was eigenverantwortliches Handeln bedeutet. Gefordert wird immer wieder der mündige und kritische Bürger. Doch der entsteht nicht, wenn er in einem System der Unfreiheit und Fremdbestimmung aufwächst. Man wundert sich über Politikverdrossenheit und Radikalismus und lässt doch nie erleben, was es heißt, selber zu gestalten und Demokratie zu leben.

Ein grundsätzliches Umdenken ist daher zwingend erforderlich.

Schüler müssen konsequent in den Meinungsprozess an der Schule miteinbezogen werden und entsprechende Grundlagen auf Klassen-, Bezirks-, und Landesebene geschaffen werden.

Vertretung bringt Verantwortung

In Bayern heißt die Organisationsform der Schüler "Schülermitverantwortung". Man übernimmt also Verantwortung in der Schule, doch hat keine Möglichkeit, diese auch direkt mitzugestalten, denn eine echte Schülervertretung fehlt in Bayern. In den Schulordnungen sind weder Mitspracherechte noch ein Recht auf Information enthalten. Lediglich "Wünsche und Anregungen" können formuliert werden, wie man beispielsweise im §104 der GSO lesen kann. Die Einbindung der Schülersprecher als demokratisch gewählte Vertreter der Schüler, der einzig wichtigen Gruppe der Schule fehlt. Zwar gibt es für die Schülersprecher, ebenso wie für Eltern- und Lehrervertreter Stimmen im Schulforum. Dass aber jenes nicht einmal bindende Beschlüsse fassen kann oder feste Entscheidungsbereiche hat, beweist nur die fehlende Einbeziehung der Schüler.

Doch ebenso wichtig ist diese echte Vertretung für den Schulalltag. Eine Schule, die mitgestaltet wird, in der Freiräume gefüllt werden können, ist auch eine Schule mit der sich Schülerinnen und Schüler identifizieren.

Schülern muss also auch die Möglichkeit gegeben werden, mitzubestimmen, was in ihrer Umwelt geschieht, um Schule nicht als Ort des Drucks, sondern als lebendige Lernstätte zu erleben. Dazu reicht aber keine Schülermitverantwortung, die Parties organisieren oder Kuchen verkaufen darf. Natürlich sind das auch Möglichkeiten, um das Schulleben lebenswerter zu machen, doch Schüler-vertretung bedeutet mehr: Nämlich die wirklichen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu artikulieren und umzusetzen. Um hier Abhilfe zu schaffen, fordern wir sowohl seit langem Mitbestimmungsrechte für Schülerinnen und Schüler als auch die längst überfällige Möglichkeit, über alle wichtigen Ereignisse in der Schule informiert zu werden.

Zensur in der Schule

Die Schülerzeitung ist ein wesentlicher Bestandteil des Schullebens. Sie soll aber nicht nur den Zweck erfüllen, Artikel über die Entwicklungen in den Charts zu veröffentlichen, sondern muss vor allem auch als Sprachrohr der Schülerschaft dienen. Im bayerischen Unterrichtsgesetz steht, dass "die Schüler [hier] vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch" (Art. 63, BayEUG) machen.

Trotzdem ist die Schülerzeitung eine "Schulzeitung", die nicht unter das Presserecht fällt.

Das bedeutet, dass der Direktor als Herausgeber einzelne Artikel oder auch eine ganze Ausgabe mit einer schriftlichen Begründung einfach untersagen kann, wenn sie nicht "dem Bildungs- und Erziehungsauftrag" entspricht.

Die Auslegungen dieses Ausdruckes sind vielfältig und die Beispiele von Zensur an der Schule alarmierend.

Auch das dadurch entstehende Phänomen der "Schere im Kopf" hilft nicht, den Schülern zu vermitteln, dass freie Meinungsäußerung zu einer demokratischen Gesellschaft dazugehört: die Angst, Artikel zu schreiben oder bestimmte Themen zu berühren ist groß, denn "der Artikel kommt ja eh' nicht durch."

Jeder weiß, dass das Recht zur freien Meinungsäußerung die Grundlage für eine funk-tionierende Demokratie ist. Daher müssen Schülerzeitungen nach folgenden Prämissen organisiert werden: Schülerzeitungen sind Zeitungen, die von Schülerinnen und Schülern einer oder mehrerer Schulen in eigener Verantwortung gestaltet und an Schulen vertrieben werden. Sie stehen außerhalb der inhaltlichen Verantwortung der Schule und unterliegen den Bestimmungen des Landes-pressegesetzes und der sonstigen gesetzlichen Regelungen.

Die als Herausgeber zeichnenden Schülerinnen und Schüler sind für die Einhaltung dieser Be-stimmungen verantwortlich.

Die Schule unterstützt die Arbeit der Redaktion

und stellt ihr Arbeitsmöglichkeiten zur Verfü-gung. Die Redaktion kann eine Lehrkraft ihres Vertrauens zur Beratung hinzuziehen.

Zensur findet aber nicht nur bei den Schülerzeitungen statt. Ganz alltägliche Dinge, wie Rundschreiben der Schülersprecher oder der Bezirksschülersprecher, Informationsschreiben oder Poster brauchen immer das "Ja-Wort" des Direktors, der durchaus mal etwas auf dem bürokratischen Weg verloren gehen lässt, abweist oder zum Tipp-Ex greift. Doch wie sollen die Schülersprecher ihre Schüler vertreten, wenn sie sie nicht einmal informieren können? Freie Weitergabe von Informationen ist also dringend erforderlich.

Eine Landesschülervertretung für Bayern

Bayern ist neben Berlin das einzige Bundesland ohne schulrechtlich verankerte Landes-schülervertretung.

Doch während in Berlin wenigstens die politische Anerkennung der Arbeit gegeben ist, fehlt in Bayern das Verständnis, dass Schülermeinung bei bildungspolitischen Fragen wichtig ist.

Im bestehenden System gibt es acht Bezirks-schülersprecher und acht Stellvertreter, die lediglich für die Gymnasien gewählt werden, denen aber ein echter Vertretungsanspruch und Mitspracherechte aberkannt werden. Für andere Schularten fehlt dieses "überschulische" Amt völlig. Die im Schulgesetz für die Realschulen zugebilligten Bezirksausprachetagungen der Schülersprecher finden nur sehr unregelmäßig statt.

Als Gremium auf Landesebene für die gymnasialen Bezirksschülersprecher gibt es lediglich die "Landesarbeitsgemeinschaft SMV". Sie trifft sich nur zweimal im Jahr und besteht aus den acht Bezirksschülersprechern und den acht Mitarbeitern der Ministerialbeauftragten. Den Vorsitz übernimmt ein Schuldirektor. Artikulieren können sich die Schüler nur in Antragsform, deren Beantwortung nur mit langen Fristen und ohne eine wirkliche Beschäftigung mit Schülermeinung geschieht. Eigene Treffen der Bezirksschülersprecher, Arbeit für die "Schülermitverantwortungen" der Schulen, Aktionen oder Projekte sind so nicht möglich.

Dieses System nimmt Schülern die Möglichkeit, ihre Interessen wirklich zu vertreten und im bildungspolitischen Diskurs ernst genommen zu werden. Dieses System von Bevormundung, bei dem im beschlussfassenden Gremium Lehrer mitbestimmen, steht im Gegensatz zum bildungspolitischen Anspruch der Schülermitverantwortung. Die Schülermitverantwortung in Bayern braucht endlich ein echtes Vertretungsrecht. Daraus muss sich künftig eine schulrechtlich verankerte Schülervertretung auf Landesebene für alle Schularten in Bayern ergeben.

Im bayerischen Unterrichtsgesetz wird gefordert, dass der Schüler "im Geiste der Demokratie" und zu "Verantwortungsfreudigkeit" (bayr. Verf. Art. 131) erzogen wird. Dies beginnt nur in einer Schule, die als "Lebensraum" von den Schülern entscheidend mitgeprägt wird. Eine Gesellschaft, die demokratisch aufgebaut ist, muss das Demokratiebewusstsein in der Schule beginnen lassen.

Den Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Schule, also ihre direkte Umwelt mitzugestalten, ist daher unerlässlich. Dass damit auch die Mitsprache bei der alltäglichen Bildungspolitik vonnöten ist, ergibt sich durch die direkte Betroffenheit der Schüler bei allen bildungspolitischen Entscheidungen. Eine Landesschülervertretung ist eine zwingende Notwendigkeit.

Sie muss sowohl die einzelnen SMVen zu Austausch und Weiterbildung anregen, als auch die Meinungen der wichtigsten beteiligten Gruppe, der Schüler, wiedergeben.